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10. WOHNEN JETZT UND IN ZUKUNFT
Finanzierung
Hilfsmittel/Baumaßnahmen
Für Hilfsmittel und Baumaßnahmen (sog.
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
sind jeweils unterschiedliche Kostenträger
zuständig.
Hilfsmittel können von ihren Benutzern
getragen oder mitgeführt und bei einem
Wohnungswechsel mitgenommen werden,
z. B. Badehilfen, Möbelerhöhung,
Haltegriffe, Rollator, Duschsitz etc. Sie
können ärztlich verordnet werden. Verordnungen
sollten beim Sanitätshaus
eingereicht werden.
• Verordnung „inkl. Montage“ ausstellen
lassen
Kostenträger: Krankenversicherung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
sind mit dem Bauwerk fest verbunden, z. B.
• Türverbreiterung, bodengleiche Dusche,
feste Rampe, Treppenlift etc.
Sie sind bei der zuständigen Pflegekasse
zu beantragen. Max. sind 4.000 € pro Maßnahme
möglich
• Voraussetzung ist die Einstufung in
einen Pflegegrad
Kostenträger: Pflegeversicherung
Zinsgünstige Kredite
NBank – Landeswohnungsbauprogramm
Einkommensabhängig werden bauliche
Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung
gefördert
• Beantragung beim Bauamt des
Landkreises (s. Kapitel 2, S. 22)
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW stellt verschiedenen Fördermittel
zur Verfügung, die miteinander kombiniert
werden können.
• Beantragung über die Hausbank,
diese entscheidet über die Kreditvergabe.
• Für die KfW-Förderung sind technische
Mindestanforderungen einzuhalten.
• Auch Mieter/-innen können Kreditanträge
stellen. Für die Baumaßnahmen
ist das Einverständnis des Vermieters
erforderlich/der Vermieterin.
Alternative
Wohnformen
Service-Wohnen/Betreutes Wohnen
Von „Betreutem Wohnen“ oder besser
„Service-Wohnen“ spricht man, wenn Seniorenwohnungen
eine gewisse „Betreuung“
der Mieter/-innen gewährleisten. Wichtig
ist, sich bei Überlegungen zu einem Umzug
in diese Wohnform, über die persönlichen
Bedürfnisse Klarheit zu verschaffen. Die sogenannten
„Grundleistungen“ und „Wahl-“
bzw. „Zusatzleistungen“ können von Anbieter
zu Anbieter sehr stark variieren.
Grundsätzlich muss bei der Auswahl der
Dienstleister, die man innerhalb dieser
Wohnform in die eigene Versorgung einbinden
möchte, immer Wahlfreiheit bestehen.
Mietvertrag und Betreuungsver-
© KfW-Bildarchiv / photothek.net trag sollten getrennt voneinander sein mit
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