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4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
4.
Antragsformulare inkl. Merkblatt stehen
als Download beim Niedersächsischen
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
(s. o.) zur Verfügung oder können
beim Senioren- und Pflegestützpunkt
(s. S. 20) bezogen werden. Ferner besteht
die Möglichkeit, Anträge auf Feststellung
der Schwerbehinderteneigenschaft
online zu stellen unter:
www.lsonline.niedersachsen.de
Parkerleichterungen
Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B.
einem beantragten Schwerbehindertenausweis
oder bestimmten Merkzeichen
im Schwerbehindertenausweis, kann
eine Parkerleichterung erteilt werden.
Für die Ausstellung eines Parkausweises
für die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen
ist das Straßenverkehrsamt
zuständig:
Straßenverkehrsamt Rotenburg
(Wümme)
04261 983-2415
Straßenverkehrsamt Bremervörde
04761 983-4406
Rente
Grundsätzlich gilt: Ohne Antrag keine
Rente! Um finanzielle Einbußen zu vermeiden,
ist es wichtig, den entsprechenden
Antrag frühzeitig zu stellen. Die
Adresse Ihres Rentenversicherungsträgers
finden Sie auf Ihrem Versicherungsnachweisheft.
Auskünfte zu Rentenangelegenheiten
und Hilfe bei der Antragstellung erhalten
Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
(s. S. 17). Hier erhalten Sie auch
Kontaktdaten für weitere Beratungsmöglichkeiten
z. B. durch die Versicherten-
ältesten der Deutschen Rentenversicherung.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme)
berät zum Thema Rente an folgenden
Orten:
Nördliches Kreisgebiet
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
04761 983-4551
Südliches Kreisgebiet
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 983-2931 oder -2932
/www.lsonline.niedersachsen.de
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