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Beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
werden Sie bei Bedarf bei der Antragstellung
unterstützt, hier können Sie während
der Öffnungszeiten Antragsvordrucke
erhalten.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 983-2586
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
04761 983-4583
Beratung zu diesem Thema erhalten Sie
auch beim Senioren- und Pflegestützpunkt
(siehe Seite 20).
Telefon-Sozialtarif
der Telekom (T-Com)
Wer erfolgreich eine Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht bewilligt bekommen
hat, kann darüber hinaus einen
Sozialtarif bei der Telekom beantragen.
Diese Möglichkeit besteht auch für Personen,
die blind, gehörlos oder sprachbehindert
sind, sofern der Grad der Behinderung
mindestens 90 % beträgt. Als
Alternative zum Sozialtarif sollten auch
Angebote anderer Telefonanbieter in Betracht
gezogen werden.
Anträge für den Sozialtarif der Telekom
erhalten Sie auf der Internetseite der Telekom
unter:
www.telekom.de/hilfe/downloads/
auftrag-sozialtarif.pdf
im T-Punkt vor Ort
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
0800 3301000
Rechtshilfe (Beratungshilfe
und Prozesskostenhilfe)
Niemand muss aus finanziellen Gründen
auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten!
Wer sich bei rechtlichen Problemen
aufgrund geringer Einkünfte keinen
Anwalt „leisten“ kann, kann sich unter
bestimmten Voraussetzungen im Rahmen
der Beratungshilfe kostenlos anwaltlich
beraten und ggf. auch vertreten
lassen. Über den Antrag auf Beratungshilfe
entscheidet das Amtsgericht. Wenn
jemand Schwierigkeiten hat, die Kosten
eines Prozesses zu zahlen, kann ggf. Prozesskostenhilfe
gewährt werden. Über
einen entsprechenden Antrag entscheidet
das Gericht.
4.
4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
/auftrag-sozialtarif.pdf
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/auftrag-sozialtarif.pdf
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