67
Verhinderungspflege kann stundenweise
beantragt werden, sofern täglich nicht
mehr als acht Stunden gepflegt wird. Voraussetzung
für diese Leistung ist, dass
die Pflegebedürftigen mindestens sechs
Monate zu Hause gepflegt wurden. Die
Pflegekasse zahlt max. 1.612 € pro Jahr.
Übertragbarkeit Kurzzeitpflege
auf Verhinderungspflege
Falls in einem Kalenderjahr der Anspruch
auf Kurzzeitpflege (s. S. 70) nicht vollständig
verwendet wird, können Leistungen
der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege
übertragen werden. Max.
können so 806 € (= 50 % der Kurzzeitpflegeleistungen)
auf Antrag bei der Pflegekasse
in Verhinderungspflege umgewandelt
werden, so dass insgesamt max.
2.418 € pro Jahr für die Verhinderungspflege
zur Verfügung stehen.
Pflegehilfsmittel
Dies sind Gegenstände (z. B. Pflegebett,
Wannenlift, Lagerungshilfen etc.) oder
Sachmittel (z. B. Betteinlagen, Einmalhandschuhe,
Inkontinenzartikel etc.), die
die häusliche Pflege erleichtern und den
Pflegebedürftigen eine selbständigere
Lebensführung ermöglichen. Es muss
eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten,
maximal aber ein Betrag von 25 € pro
Hilfsmittel von den Pflegebedürftigen
selbst getragen werden. Sofern ein Befreiungsausweis
der Krankenkasse vorliegt,
entfallen diese Zuzahlungen. Die Pflegekasse
übernimmt max. 40 € monatlich für
die Kosten der zum Verbrauch bestimmten
Sachmittel (s. o.).
Weitere Beratung zu diesem Thema erteilen
ambulante Pflegedienste (s. S. 63),
Sanitätsfachgeschäfte oder der Senioren
und Pflegestützpunkt (s. S. 20).
Wohnungsanpassung
Die Pflegekasse zahlt unabhängig vom
Pflegegrad auf Antrag einen Zuschuss
für Anpassungsmaßnahmen innerhalb
der Wohnung in Höhe von max. 4.000 €
pro Maßnahme. Hierdurch soll die häusliche
Pflege in der Wohnung ermöglicht,
erleichtert oder den Pflegebedürftigen
eine selbständigere Lebensführung ermöglicht
werden. Dieser Betrag wird
z. B. für Türverbreiterungen, Rampen,
den Umbau des Badezimmers oder auch
für einen Umzug gezahlt. Die Gewährung
dieses Zuschusses ist unter Umständen
auch ein zweites Mal möglich, sofern
sich die Pflegesituation verschlechtert
hat.
8.
8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Pflegehilfsmittel: Wannenlift