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Offener Mittagstisch des Mehr-
generationenhauses in Waffensen
Immentun 1
27356 Rotenburg (Wümme)
04268 982531
Montag–Freitag 12:30–13:00 Uhr,
1 – 2 Tage vorher anmelden
Schneverdinger Suppenküche
Gemeindehaus Mitte
Friedenstraße 3
29640 Schneverdingen
05193 2333
Daneben bieten zahlreiche Senioren-
und Pflegeheime, wie auch Tagespflegen
einen offenen Mittagstisch auch für
„Nicht-Bewohner“ an. Informationen erteilen
die örtlichen Pflegeeinrichtungen
und Tagespflegen (s. Kapitel 8, S. 71 und
S. 75). Darüber hinaus bieten auch die
Mehrgenerationenhäuser in Zeven und
Oerel (s. Kapitel 1, S. 6) einen gemeinsamen
Mittagstisch an. Bitte erkundigen
Sie sich in den jeweiligen Einrichtungen
über die Konditionen.
Die Tafel
Für Menschen die Sozialleistungen beziehen
(Grundsicherung, Hilfe zur Pflege,
etc.) besteht die Möglichkeit, gegen
Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides,
bei einer der inzwischen vielerorts
ansässigen „Tafeln“ Lebensmittel gegen
Abgabe einer kleinen Spende zu beziehen.
Wer nicht mobil ist, kann an einigen
Orten die Waren nach Haus gebracht
bekommen. Über die Ausgabezeiten erkundigen
sie sich bitte vor Ort. Die Kontaktdaten,
der für Ihren Ort zuständigen
„Tafel“, erhalten Sie bei Ihrer Stadt- und
Gemeindeverwaltung (s. Kapitel 2, S. 17)
oder beim Senioren- und Pflegestützpunkt
(s. Kapitel 2, S. 20).
Fahr- und Begleitdienste
Die Fahr- und Begleitdienste ermöglichen
es Älteren und/oder Menschen mit
Behinderung, ihre Besorgungen zu erledigen
und an Veranstaltungen teilzunehmen.
Sie kommen vor allem dann in Betracht,
wenn öffentliche Verkehrsmittel
nicht vorhanden sind oder aufgrund der
Behinderung oder des Alters nicht benutzt
werden können. Für Rollstuhlfahrer/
-innen stehen teilweise Spezialfahrzeuge
zur Verfügung. Bei Vorliegen einer
Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen
aG oder bei Pflegebedürftigkeit ab
Pflegegrad 3 besteht unter bestimmten
Voraussetzungen die Möglichkeit, Arztfahrten
durch Taxiunternehmen finanziert
zu bekommen. Nähere Auskünfte
hierzu erhalten Sie z. B. beim Niedersächsischen
Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie (s. Kapitel 4, S. 37) oder
bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.
7.
7. HÄUSLICHE HILFEN