6.
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6.1 SELBSTBESTIMMT VORSORGEN
Betreuungsverfügung
Mittels einer Betreuungsverfügung kann
schon im Vorfeld schriftlich festgelegt
werden, wer – wenn nötig – als Betreuer/
Betreuerin bestellt werden und wie
die Betreuung geführt werden soll. Eine
Betreuungsverfügung bedarf keiner besonderen
Form, allerdings sollte sie verständlich
formuliert sein. Der Verfasser/
die Verfasserin muss eindeutig erkennbar
sein. Die Wünsche sollten differenziert
und eindeutig geäußert werden.
Falls Sie in der Betreuungsverfügung
eine Person benennen, die zum Betreuer/
zur Betreuerin bestellt werden soll: Sprechen
Sie vorher mit dieser Person, ob sie
zur Übernahme der gesetzlichen Betreuung
bereit wäre.
Eine Betreuungsverfügung sollte bei
dem für Ihren Wohnort zuständigen Betreuungsgericht
hinterlegt werden. Beratungsstellen
zum Thema Betreuungsverfügung
finden Sie unten.
Informations- und Beratungsstellen
zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht
und Betreuungsverfügung:
Gesundheitsamt Rotenburg (Wümme)
Betreuungsstelle
Bahnhofstraße 15
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 983-3274
Gesundheitsamt Bremervörde
Betreuungsstelle
Amtsallee 4, 27432 Bremervörde
Herr Witt, 04761 983-5225
helmut.witt@lk-row.de
Frau Cordes, 04761 983-5224
ute.cordes@lk-row.de
Gesundheitsamt Zeven
Betreuungsstelle
Mückenburg 26, 27404 Zeven
Frau Gudat, 04281 983-6017
manuela.gudat@lk-row.de
Betreuungsverein der Arbeiter-
wohlfahrt im Landkreis Rotenburg
(Wümme) e. V.
Lange Straße 36, 27404 Zeven
04281 7173230
s.schwiebert@awo-row.de
Sonstige Institutionen
• bei den zuständigen Amtsgerichten
(siehe Seite 35)
• bei Rechtsanwalts- und
Notarkanzleien (kostenpflichtig)
Adressen und Links zur weiteren
Information:
Niedersächsisches Justizministerium
Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
0511 120-5088
www.mj.niedersachsen.de
Sie können unter dem Menüpunkt
„Publikationen“ eine Broschüre mit gut
verständlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
kostenlos bestellen oder
herunterladen. In der Broschüre ist ein
Vordruck für eine Vorsorgevollmacht enthalten.
Bundesministerium der Justiz
www.bmj.bund.de
Sie können dort unter dem Menüpunkt
„Publikationen“ Broschüren mit gut
verständlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht,
Betreuung und Betreuungsverfügung
kostenlos bestellen oder
herunterladen.
/www.mj.niedersachsen.de
/www.bmj.bund.de
link
/www.mj.niedersachsen.de
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link
/www.bmj.bund.de
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