7.
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7. HÄUSLICHE HILFEN
Eine Begleitung z. B. zu Arztbesuchen oder
für andere Besorgungen ist durch die Seniorenbegleiter/
innen denkbar (s. S. 51).
Anbieter von Fahr- und Begleitdiensten
im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind:
Fahrdienst DRK ROW
04261 974116
Fahrdienst DRK BRV
04761 99370
Voraussetzung:
• Schwerbehindertenausweis
mit Merkzeichen „G“
• 14 Werktage vor Fahrantritt
anmelden
• Keine Fahrten zu Ärzten, Therapien
und Krankenhäusern
Örtliche Pflegedienste
(s. Kapitel 8, S. 63)
Weitere Informationen zum Thema „Mobilität“,
speziell zu den Angeboten der
Bürgerbusse und des öffentlichen Personennahverkehrs,
finden Sie in Kapitel 1
auf Seite 14.
Hausnotrufdienst
Der Hausnotruf bietet die Möglichkeit,
in kritischen Notsituationen in kürzester
Zeit Hilfe herbeizurufen. Über ein kleines
tragbares Gerät (den sogenannten
„Funksender“), der z. B. wie eine Uhr am
Handgelenk oder an einem Band um den
Hals getragen wird, kann im Notfall Alarm
ausgelöst werden. Es gibt verschiedenste
Anbieter von Hausnotrufdiensten. Erkundigen
Sie sich bei der Auswahl eines Systems
auf jeden Fall, wie das Notruf-System
funktioniert – nicht alle Anbieter verfügen
z. B. über eine ständig besetzte Hausnotruf
Zentrale. Bei einigen Anbietern gibt
es zusätzlich zum Notruf eine sogenannte
„Tagtaste“. Durch Drücken dieser Taste
(einmal am Tag) wird dem Notrufempfänger
jeden Tag ein „Lebenszeichen“ gegeben.
Wenn dieses ausbleibt, wird auf jeden
Fall nach Ihnen geschaut, um sicherzugehen,
dass Sie nicht in Not sind.
Beim Aufstellen des Notrufes in der Häuslichkeit
wird eine Namensliste erstellt,
mit der man festlegt, wer Empfänger/-in
des Notrufes sein soll. Dies kann beispielsweise
ein Angehöriger/eine Angehörige
sein, ein Nachbar/eine Nachbarin
oder aber der Anbieter selbst. Der- oder
Diejenige sollte in jedem Fall einen Schlüssel
zur Wohnung erhalten, um im Notfall
herein kommen zu können. Im Falle eines
Notrufs wird der Empfänger/die Empfängerin
umgehend verständigt und kann
die notwendigen Hilfsmaßnahmen einleiten
(Verständigung der Verwandten, der
Nachbarn, des Arztes/der Ärztin, und in
dringenden Fällen auch des Rettungswagens).
Hausnotrufsysteme werden grundsätzlich
gemietet. Es fallen einmalige Kosten
für den Anschluss an sowie monatliche
Gebühren, die je nach Anbieter variieren.
Pflegebedürftige können aus Mitteln der
Pflegeversicherung eine Zuzahlung erhalten
oder es kommt eine Kostenübernahme
durch die Krankenkasse oder den
Sozialhilfeträger in Betracht.
Hausnotrufsysteme werden u. a. von den
ambulanten Pflegediensten (s. Kapitel 8,
S. 63) angeboten bzw. vermittelt. Anbieter
von Hausnotrufsystemen sind z. B.: