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Entlastungsbetrag
Allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad
steht neben den bereits genannten
Leistungen ein monatlicher Betrag
in Höhe von 125 € zur Verfügung für sogenannte
Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Dieser Betrag wird den Versicherten
nicht ausgezahlt. Auf Nachweis
(Quittung oder Rechnung des Anbieters)
wird das Geld seitens der Pflegekasse
erstattet. Nicht genutzte Beträge eines
Jahres können regelmäßig bis zum 30.06.
des Folgejahres angespart werden. Am
01.07. verfallen jedoch alle nicht genutzten
Beträge aus dem Vorjahr. Es bleiben
nur die Beträge des laufenden Jahres übrig
und der Ansparzeitraum des laufenden
Jahres beginnt von neuem.
Mit dem Entlastungsbetrag können fol-
gende Leistungen finanziert werden:
• Entlastungsleistungen zur Betreuung,
Begleitung und hauswirtschaft-
lichen Versorgung durch nach
Landesrecht anerkannte Dienstleister
• Zuzahlungen zur Tages- oder
Nachtpflege
• Zuzahlungen zur Kurzzeitpflege
Entlastungsleistungen
Neben den ambulanten Pflegediensten
(siehe S. 63) dürfen auch die folgenden,
extra zugelassenen Anbieter Entlastungsleistungen
gem. § 45 b SGB XI im Landkreis
Rotenburg (Wümme) erbringen:
AWO Soziale Dienste gGmbH
27432 Bremervörde
04281 7173230
(Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
über Büro in Zeven)
Bahnhofstraße 1,
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 4143729
Lange Straße 36, 27404 Zeven
04281 7173230
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Bremervörde e. V.
Großer Platz 12, 27432 Bremervörde
04761 9937-25
Diakonische Hilfen:
Bevern
Hauptstraße 27, 27432 Bevern
04767 420
Bremervörde
Neues Feld 62, 27432 Bremervörde
0175 8513663
Gnarrenburg
Hindenburgstraße 60a
27442 Gnarrenburg
04763 1742
Gyhum/ Elsdorf
Lange Straße 41, 27404 Elsdorf
04286 771
8.
8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT