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jahr Ihre persönliche Belastungsgrenze
überschritten haben. Die reguläre Belastungsgrenze
beträgt 2 % der Bruttojahreseinkünfte
(Rente und andere Einkünfte).
Für chronisch Kranke liegt sie bei
1 %. Haben Sie die Grenze überschritten,
können Sie sich für den Rest des Jahres
bei der Krankenkasse – unter Vorlage der
bereits vorhandenen Zuzahlungsquittungen
– auf Antrag von weiteren Zuzahlungen
befreien lassen. Chronisch Kranke
benötigen eine Bescheinigung des Hausarztes,
die die Krankenkasse in der Regel
zusammen mit dem Antrag zusendet. Zu
viel geleistete Zuzahlungen erstattet die
Krankenkasse.
So erhalten Sie die Befreiung:
1. Sammeln Sie alle Rechnungen und Be-
lege über Krankenhausbehandlungen,
zuzahlungspflichtige Arzneien oder
medizinische Hilfsmittel eines Jahres.
2. Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen
Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung.
Die meisten Kassen bieten
online einen Vordruck an.
Sie können sich rückwirkend für vier
Jahre von der Zuzahlung befreien lassen.
In der Regel können Sie auch vorab
den Betrag in Höhe Ihrer persönlichen
Zuzahlungsgrenze bei der Krankenkasse
einzahlen, dann müssen Sie während
des Jahres keine Quittungen sammeln.
Hierfür müssen Sie ebenfalls rechtzeitig
einen Antrag stellen bzw. die Krankenkasse
darüber informieren, dass Sie die
Zuzahlung im Vorwege leisten möchten.
Beratung zu diesem Thema erteilt auch
der Senioren- und Pflegestützpunkt (siehe
S. 20)
Schwerbehindertenausweis
Die Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft
ist beim Niedersächsischen
Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie (früher Versorgungsamt) zu
beantragen:
Niedersächsisches Landesamt
für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Verden
Marienstraße 8
27383 Verden (Aller)
04231 14-0
poststellelsverden@
ls.niedersachsen.de
Informationen zum Schwerbehindertenrecht
und dem Schwerbehindertenausweis
können über folgende Internetseiten
bezogen werden:
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
. Themen . Teilhabe und Inklusion
www.bmas.bund.de
Niedersächsisches Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie . Menschen mit
Behinderung . Anträge & Informationen
www.soziales.niedersachsen.de
Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen
finden Sie auf S. 24.
4.
4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
link
/ls.niedersachsen.de
link
/www.soziales.niedersachsen.de
/www.bmas.bund.de
/ls.niedersachsen.de
/www.bmas.bund.de
/www.soziales.niedersachsen.de