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6.2 SELBSTBESTIMMT VORSORGEN
6.
Testament
Mit einem (notariellen) Testament stellen
Sie sicher, dass Ihr Nachlass so aufgeteilt
wird, wie Sie es wünschen. Wenn
kein Testament vorliegt, wird die Erbschaft
nach der gesetzlichen Erbfolge
aufgeteilt.
Da es sich beim Erbrecht um ein breites
und kompliziertes Rechtsgebiet handelt,
kann in diesem Ratgeber nicht im Einzelnen
darauf eingegangen werden. Lassen
Sie sich also ggf. von einem Rechtsanwalt/
einer Rechtsanwältin oder einem
Notar/einer Notarin beraten, wie die gesetzliche
Erbfolge in Ihrem Fall aussehen
wird und ob es ratsam ist, ein Testament
aufzusetzen.
Wichtig: Sie können Ihr Testament
jederzeit ändern oder widerrufen,
wenn es nicht mehr Ihrem Willen entsprechen
sollte.
Eine kostenlose Broschüre zum Thema
„Erben und Vererben“ (und weitere interessante
Hefte zu anderen Rechtsgebieten
z. B. auch zum Betreuungsrecht)
erhalten Sie beim
Bundesministerium der Justiz
www.bmj.bund.de
Weiterhin können Sie sich bei Rechts-
anwalts- und Notarkanzleien zum Thema
Testament beraten lassen (kostenpflichtig).
STADT DUISBURG
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