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4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
Grundsicherung
im Alter und bei
Erwerbsminderung
Grundsicherungsleistungen zur ausreichenden
Sicherung des Lebensunterhaltes
im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch
(SGB XII) können Personen erhalten die
entweder:
• die Altersgrenze erreicht haben oder
• das 18. Lebensjahr vollendet haben
und dauerhaft voll erwerbsgemindert
im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung
(§ 43 Abs. 2 SGB VI) sind.
Die Altersgrenze erreichen Personen, die
vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, mit
Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen,
die nach dem 31. Dezember 1946
geboren sind, wird die Altersgrenze wie
folgt angehoben:
für den
Geburtsjahrgang
erfolgt eine
Anhebung
um ...
Monate
auf Vollendung
eines
Lebensalters
von
1947 1 65 Jahren und
1 Monat
1948 2 65 Jahren und
2 Monate
1949 3 65 Jahren und
3 Monate
1950 4 65 Jahren und
4 Monate
Entsprechende Fortführung
der Tabelle bis 1963
für den
Geburtsjahrgang
erfolgt eine
Anhebung
um ...
Monate
auf Vollendung
eines
Lebensalters
von
ab 1964 24 67 Jahren
Die Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung umfassen
in der Regel:
• den für den/die Antragsberechtigte/n
maßgebenden Regelsatz (ab 01.01.2020:
432 € für den Haushaltsvorstand
und jeweils 389 € für volljährige Partner/
innen in der Bedarfsgemeinschaft)
• die angemessenen tatsächlichen
Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung und
• Mehrbedarfe, z. B. ein Mehrbedarf bei
Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises
mit dem Merkzeichen „G“
oder „aG“.
Einkommens- und
Vermögensanrechnung
Ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
besteht nur, soweit der Lebensunterhalt
nicht aus dem Einkommen
oder dem Vermögen sichergestellt werden
kann.
Der Einkommens- und Vermögenseinsatz
richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
der Sozialhilfe. Demnach sind
die monatlich zufließenden Einkünfte
auf die Grundsicherung anzurechnen.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
sowie weitere mit der Erzielung des Einkommens
verbundene Ausgaben werden
vom Einkommen abgesetzt.