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8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Die Heimaufsicht
Die Heimaufsicht dient dem Schutz der Bewohnenden
und ist daher Ansprechpartner
sowohl für Bewohnende als auch für
ihre Angehörigen und Betreuer/-innen. Da
alle Senioren- und Pflegeheime der staatlichen
Aufsicht unterliegen, überprüft sie
diese in regelmäßigen Abständen dahingehend,
ob die gesetzlichen Vorschriften
und die vereinbarten Standards eingehalten
werden, die der Heimträger zu erfüllen
hat. Die Heimaufsichtsbehörde prüft:
• vor Inbetriebnahme eines Heimes die
Zuverlässigkeit der Heimbetreibenden
und -leitung
• ob die Interessen und Bedürfnisse
der Bewohnenden hinsichtlich ihrer
gesundheitlichen Betreuung und Alltagsgestaltung
gewahrt sind
• ob die baulichen Mindestanforderungen
eingehalten werden
• ob die personellen Anforderungen
eingehalten werden.
Wenn Sie Probleme, Anregungen oder
Beschwerden haben, wenden Sie sich
(auch anonym) an:
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Heimaufsicht
04261 983-3277 (Frau Heitmann)
jessica.heitmann@lk-row.de;
04261 983-3279 (Frau Eckhoff)
wiebke.eckhoff@lk-row.de;
04281 983-6037 (Frau Gabriel)
monica.gabriel@lk-row.de
Ihre Anliegen werden selbstverständlich
vertraulich behandelt!
Die Überprüfung der Pflegequalität obliegt
nicht nur der Heimaufsicht, sondern
auch dem Medizinischen Dienst der
Krankenversicherungen in Niedersachsen
(MDKN), der zur Überprüfung beauftragt
wird vom Verband der Ersatzkassen
e. V. (Niedersachsen).
Ansprechpartner beim Verband der Ersatz-
kassen ist:
Herr Feldmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen
Referat Pflege
An der Börse 1
30159 Hannover
0511 30397-42
0511 30397-99
Bjoern.Feldmann@vdek.com
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