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7. Häusliche Hilfen
Ambulante Hilfen können dazu beitragen,
hilfs- und pflegebedürftigen
Personen jeden Alters ein Leben in der
eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.
Haushaltshilfen
Einkaufen, Kochen, Putzen, Aufräumen,
Abwaschen und die Versorgung mit sauberer
Wäsche sind meist mehr als nur „ein
bisschen Haushalt“. Mit zunehmendem
Alter kann Unterstützung zur Erledigung
dieser Tätigkeiten notwendig werden.
Hier kann eine Haushaltshilfe entlasten.
Haushaltshilfen werden meist stundenweise
bezahlt. Die Stundenlöhne können
je nach Ort, Tätigkeit und Anbieter stark
schwanken. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit
werden hauswirtschaftliche
Tätigkeiten teilweise von der Pflegekasse
übernommen (s. Kapitel 8, S. 65).
Bei vorliegender Sozialhilfebedürftigkeit
kann ggf. das Sozialamt die Kosten einzelner
Dienstleistungen übernehmen
(s. Kapitel 4, S. 31). Verdient eine Haushaltshilfe
nicht mehr als 450 € pro Monat,
handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung,
einen sogenannten Minijob.
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss
den Minijobber/die Minijobberin online
oder über das Haushaltsscheckverfahren
bei der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See anmelden. Alle
Informationen hierzu erhalten Sie bei der
Minijob-Zentrale
45115 Essen
0355 290270799
minijob@minijob-zentrale.de
www.minijob-zentrale.de
Haushaltshilfen werden zumeist privat,
beispielsweise über ein Zeitungsinserat,
organisiert. Daneben kann im Landkreis
Rotenburg (Wümme) eine Vermittlung
durch verschiedene Anbieter erfolgen,
z. B. durch die örtlichen Pflegedienste
(s. Kapitel 8, S. 62) oder die Anbieter
von Entlastungsleistungen (s. Kapitel 8,
S. 65).
Nähere Auskünfte erteilt auch der Senioren
und Pflegestützpunkt (s. S. 20)
7.
/www.minijob-zentrale.de
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