4.
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4. Finanzielle Hilfen
und Vergünstigungen
Viele Menschen verfügen im Alter nur
über geringe Einkünfte. Wenn auch
Sie hiervon betroffen sind, scheuen
Sie sich nicht, die Ihnen zustehenden
finanziellen Hilfen und Vergünstigungen
in Anspruch zu nehmen. Einige
Beispiele finden Sie im Folgenden.
Wohngeld
Das Wohngeld ist eine sozialstaatliche
Leistung, die als individueller familienorientierter
Zuschuss für Mieter/-innen und
Eigentümer/-innen von Wohnraum erbracht
wird. Ob Sie Wohngeld in Anspruch
nehmen können und in welcher Höhe,
hängt insbesondere von drei Faktoren ab:
• Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden
Haushaltsmitglieder
• Höhe des Gesamteinkommens
• Höhe der zuschussfähigen Miete
bzw. Belastung
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben:
• Empfänger/-innen von Grundsicherungsleistungen
nach dem Sozial-
gesetzbuch XII
• Empfänger/-innen von Sozialhilfe
nach dem Sozialgesetzbuch XII
• Empfänger/-innen von Arbeits-
losengeld II
• alleinstehende Wehrpflichtige und
Zivildienstleistende
• Empfänger/-innen von Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Antragsunterlagen erhalten Sie in den
Sozialämtern sowie bei der jeweiligen
Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres
Wohnortes (siehe S. 17).