8.
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8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Tagespflegeeinrichtung
„Haus der Diakonie“ der Diakonie-
station des Ev.-Luth. Kirchenkreis
Bremervörde-Zeven
Alte Straße 11, 27446 Selsingen
04284 4846722
Tagespflege Sittensen der Diakonie-
station des Ev.-Luth. Kirchenkreis
Bremervörde-Zeven
Ostegrund 3, 27419 Sittensen
04282 6349999
Tagespflege der Diakonie –
Sozialstation Tarmstedt
Hinter dem Eichenbruche 2
27412 Tarmstedt
04283 9826297
Visseler Tagespflege
Lindenstraße 2b, 27374 Visselhövede
04262 9569293
Senioren- und Pflegeresidenz
„Zur Mühle“ – Tagespflege
Süderstraße 27, 27374 Visselhövede
04262 95620
Tagespflege der OsteMed Zeven
Dr.-Otto-Straße 2, 27404 Zeven
04281 7117400
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
In Pflegesituationen, in denen die Unterstützung
durch Angehörige oder einen
Pflegedienst nicht mehr ausreichend ist
und rund um die Uhr Pflegefachkräfte zur
Verfügung stehen müssen, kann die Aufnahme
in eine Pflegeeinrichtung sinnvoll
sein. Die Pflegeversicherung zahlt in diesen
Fällen einen festgelegten Betrag, je
nach Höhe des vorliegenden Pflegegrades,
für pflegebedingte Aufwendungen an die
Pflegeeinrichtung. Daneben ist von der
Pflegebedürftigen Person ein Eigenanteil
für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
des Heimes zu leisten, der
sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil
(EEE). Jede Pflegeeinrichtung
verhandelt diesen Eigenanteil selbst, sodass
sich von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung
unterschiedlich hohe Eigenanteile
ergeben. Wenn der Eigenanteil mit
eigenen finanziellen Mitteln nicht gedeckt
werden kann, besteht die Möglichkeit einen
Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt
zu stellen. Sollten die erforderlichen
Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, werden
die verbleibenden Kosten ggf. aus der
Sozialhilfe finanziert (s. S. 33).
Unter www.pflege-navigator.de oder
www.pflegelotse.de können Kontaktdaten
und Preise von Pflegeeinrichtungen
ermittelt werden. Um Angaben zu freien
Kapazitäten zu erhalten wird eine Kontaktaufnahme
mit der gewählten Einrichtung
empfohlen.
Leistungen bei vollstationärer Pflege
PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
125 €* 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
*Bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1
ist dies der Entlastungsbetrag (Siehe S. 65).
Wichtig: Allgemeine Auskünfte, z. B.
zu Finanzierungsmöglichkeiten finden
Sie im Kapitel 4 „Finanzielle Hilfen
und Vergünstigungen“ oder Sie wenden
sich für ein Beratungsgespräch an
den Senioren- und Pflegestützpunkt
im Landkreis Rotenburg (Wümme) –
„RoSe“ (s. S. 20).
/www.pflege-navigator.de
/www.pflegelotse.de
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