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Selbstbestimmt vorsorgen ist mehr als
einen Gedanken wert.
Nahezu jeder Mensch wünscht sich wohl,
bis ins hohe Alter gesund, aktiv und geistig
rege das Leben gestalten zu können.
Durch eine Krankheit, eine Operation, einen
Unfall oder altersbedingtes Nachlassen
der geistigen Kräfte kann es jedoch
zu Situationen kommen, in denen die
alltäglich notwendigen Entscheidungen
nicht mehr selbst getroffen und nötige
rechtliche Dinge nicht mehr selbst erledigt
werden können: Vom Bezahlen von
Rechnungen über Antragstellungen bei
Behörden oder auch Willensäußerungen
zur Durchführung ärztlicher Maßnahmen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Familienangehörige
einspringen und entscheiden
können. Sie können es nicht!
Sie haben die Möglichkeit, für den Ernstfall
Vorsorge zu treffen, damit wichtige
persönliche Vorstellungen und Wünsche
auch dann berücksichtigt werden, wenn
Sie diese nicht mehr selbst äußern können.
Als wichtige Bausteine einer diesbezüglichen
Vorsorge sollen Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und
Patientenverfügung nachfolgend vorgestellt
werden.
Vorsorgevollmacht
Sie sind noch voll geschäftsfähig und
kennen Menschen, denen Sie in vollem
Umfang vertrauen? Ihr Ziel ist eine Vorsorge
für den Fall eines Verlustes der Geschäftsfähigkeit?
Dann kann eine Vorsorgevollmacht
der richtige Weg sein, um
bei späterer Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit
Ihre rechtsgeschäftliche Vertretung
sicherzustellen.
In einer Vorsorgevollmacht können Sie
festlegen, wie umfassend Sie durch eine
Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten
vertreten werden wollen. Sie bestimmen,
ob eine Vertrauensperson Sie
nur in bestimmten Bereichen, wie z. B.
Vermögens- oder Behördenangelegenheiten
vertreten soll oder aber auch in
persönlichen Angelegenheiten, wie z. B.
bei einer Entscheidung über eine ärztliche
Behandlung.
6.
6.1. Selbstbestimmt vorsorgen