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Pflege zu Hause
Allen Pflegebedürftigen stehen unterschiedliche
Versorgungsformen zur
Verfügung, die individuell und abhängig
von der Schwere der Pflegebedürftigkeit,
bzw. der persönlichen Lebensumstände
gewählt werden können.
Pflegegeld
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige,
die ausschließlich durch Angehörige
oder nicht professionell tätige Pflegepersonen
zu Hause versorgt werden.
Das Pflegegeld wird den Versicherten in
diesem Fall zum Monatsbeginn von der
Pflegekasse aufs Konto überwiesen. Die
Pflegebedürftigen sind verpflichtet ihre
Pflege mit dem ausgezahlten Pflegegeld
sicherzustellen und regelmäßig, je
nach Höhe des Pflegegrades, sogenannte
Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst
in Anspruch zu nehmen.
Pflegegeld kann mit der nachfolgend
beschriebenen Pflegesachleistung kombiniert
werden. Entsprechend der Höhe
der genutzten Sachleistungen verringert
sich das auszuzahlende Pflegegeld dann
prozentual.
Pflegegeldleistungen
PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
- 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung
Pflegsachleistungen werden von ambulanten
Pflegediensten erbracht, die
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
bei der Pflege zu Hause unterstützen.
Pflegedienste geben Auskunft über die
angemessene Pflege und helfen häufig
auch beim Beantragen von finanziellen
Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse.
In einem Beratungsgespräch kann erörtert
werden, welche Unterstützung gewünscht
wird, welche Kosten entstehen
und wie diese finanziert werden können.
Leistungen der Pflegeversicherung
bei Pflegesachleistungen
PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
125 €* 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
*Bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1
ist dies der Entlastungsbetrag (Siehe S. 65).
Umwandlungsanspruch
Pflegesachleistung
Wird der Anspruch auf Pflegesachleistungen
nicht voll ausgeschöpft, kann auf
Antrag bei der Pflegekasse der nicht genutzte
Betrag – max. 40 % der Leistung
– für Betreuungsleistungen der nach
Landesrecht anerkannten Dienstleister
(s. Liste Entlastungsangebote, S. 65) umgewandelt
werden.
8.
8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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Seniorenwegweiser
für den Landkreis Rotenburg
(Wümme)
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